Bestattung

Wer im Gedächtnis seiner Lieben lebt, der ist nicht tot, der ist nur fern. Tot ist nur, wer vergessen wird.
Immanuel Kant


Als kundenorientiertes Bestattungshaus bieten wir Ihnen transparente Leistungen zu preiswerten Konditionen. Sie wählen die Art der Bestattung und wir beraten Sie über die Abläufe und etwaige Zusatzleistungen.

Es ist uns wichtig, dass Sie mit unseren Leistungen zufrieden sind. Daher gestalten wir unsere Angebote nach Ihren individuellen Wünschen, Vorstellungen und Möglichkeiten.

Das Grab – ein Ort der Erinnerung

 

… und des persönlichen Gedenkens. Dieser Ort der Begegnung, die Grabstätte, sollte mit Bedacht ausgewählt werden. Wir möchten Ihnen

einen Überblick über die verschiedenen Grabarten geben und Ihnen damit bei der Auswahl Ihrer Grabstätte ein wenig zur Seite stehen.

 

Wir sind für Sie da – ganz persönlich und vertraulich.

 

Einen geliebten Menschen zu verlieren ist schwer. Um Ihnen diese Zeit der Trauer so einfach wie möglich zu gestalten, stehen wir Ihnen unterstützend zur Seite.

 

Wir beraten Sie im konkreten Beisetzungsfall bei der Auswahl einer geeigneten Grabstätte kompetent und einfühlsam. 

 

Selbstverständlich ist es möglich, sich bei einem gemeinsamen Spaziergang die verschiedenen Möglichkeiten von Urnen- und Erdbeisetzungen anzuschauen.

 

Auch die Grabpflege und -gestaltung sind ein wesentlicher Teil des Trauerrituals. Der Verstorbene ist ganz nah, wenn man seine Lieblingsblumen pflanzt, gießt und die Pflanzen im Wechsel der Jahreszeiten pflegt.

Doch wie gestaltet man ein Grab?

 

Hierfür vermitteln wir Ihnen gerne Adressen zu ortsansässigen Friedhofsgärtnereien, die dieses Thema mit Ihnen besprechen oder die Aufgabe der Grabpflege für Sie übernehmen.

 

Für viele Trauernde stellt sich auch die Frage nach einem Grabstein. Da jedoch nicht jede Grabart dafür geeignet ist, erhalten Sie dazu bei uns umfangreiche Informationen. Anschließend vermitteln wir auch hier gerne Kontakt zu einem Steinmetzbetrieb, der die Gestaltung des Grabsteins mit Ihnen bespricht.

Wahl- oder Reihengrab?

 

Wahl- und Reihengrabstätten haben gemein, dass sie für Erd- und Urnenbeisetzung angeboten werden. 

 

Neben dieser Gemeinsamkeit gibt es jedoch wesentliche Unterschiede, deren Sie sich bei der Wahl der Grabstätte bewusst sein sollten.

Die Entscheidung für eine Wahlgrabstätte gibt Ihnen und Ihren Angehörigen die Möglichkeit, einen Begräbnisort auszuwählen, der Ihre Wünsche und Bedürfnisse nach einer individuellen Grabstätte erfüllt. 

 

Denn Sie haben die Wahl,

 

  • die Grabstätte bereits vor einem Bestattungsfall zu erwerben.

 

  • die Lage der Grabstätte auf dem Friedhof selbst auszuwählen.

 

  • die Größe der Grabstätte selbst zu bestimmen.

 

  • die Nutzung der Grabstätte über die Ruhezeit hinaus zu verlängern.

 

Bei der Wahl für eine Reihengrabstätte ist zu beachten, dass

 

  • Sie die Lage der Grabstätte nicht selbst aussuchen können, denn die Grabstätten liegen in Reihe nebeneinander und werden fortlaufend belegt.

 

  • die Grabstätte stets nur für eine Beisetzung vergeben wird.

 

  • diese ausschließlich im Todesfall und nur für die Dauer der vorgeschriebenen Ruhezeit zugeteilt wird – eine Verlängerung darüber hinaus ist nicht möglich.

Die Grabarten

 

„Klassische“ Wahlgrabstätten für Erd- und Urnenbestattung

 

Neben den zuvor genannten Vorteilen einer Wahlgrabstätte haben Sie die Möglichkeit, die Grabstätte (unter Berücksichtigung der Friedhofssatzung) selbst zu gestalten und somit einen ganz persönlichen Trauerort zu schaffen. 

 

Sie sollten beachten, dass es zwischen der „klassischen“ Wahlgrabstätte für Erd- bzw. Urnenbestattungen Unterschiede gibt.

 

  • Bei Wahlgrabstätten ist der Erwerb von bis zu vier nebeneinander liegenden Grabstellen möglich. Die Größe der einzelnen Grabstelle beträgt 2,50 Meter x 1,25 Meter. Je Erdwahlgrabstelle kann zusätzlich eine Urne beigesetzt werden

 

  • Wahlgrabstätten für Urnenbeisetzungen weisen immer eine einheitliche Grabgröße auf. Die Größe ist mit 1,00 Meter x 1,00 Meter festgelegt. Je Grabstätte können bis zu vier Urnen beigesetzt werden.

Die Lage ist im Rahmen der für diese Grabstättenart auf dem Friedhof zur Verfügung stehenden Flächen frei wählbar. Das Nutzungsrecht an einer Wahlgrabstätte kann grundsätzlich über die Mindestzeit von 20 Jahren hinaus um jeweils 5, 10, 15 oder weitere 20 Jahre verlängert werden. 

Familiengrabstätten

 

Bei einer Familiengrabstätte kann sowohl die Größe der Grabstätte als auch die Anzahl der einzelnen Grabstellen von den Nutzungsberechtigten in Abstimmung mit der Friedhofsverwaltung und in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Flächen gewählt werden. Sofern der Wunsch besteht, können auch Urnenbeisetzungen zusätzlich durchgeführt werden. Ansonsten gelten für Familiengrabstätten die gleichen Bedingungen wie bei der Wahlgrabstätte.

 

„Klassische“ Reihengrabstätten für Erd- und Urnenbestattung

 

Reihengrabstätten sind ebenfalls Einzelgrabstätten, die aber nacheinander durch die Friedhofsverwaltung belegt werden. Die Größe der einzelnen Grabstätte ist mit einer Länge von 2,50 Meter und einer Breite von 1,25 Meter vorgegeben. Anders als bei Wahl- oder Familiengrabstätten ist das Nutzungsrecht auf 20 Jahre begrenzt und der Nutzungsrechtserwerb ist erst nach einem Todesfall möglich. Im Einzelfall kann die Nachbeisetzung einer Urne zugelassen werden. Reihengrabstätten werden von den Nutzungsberechtigten selbst angelegt und gepflegt.

 

Grabmalpatenschaften für Erd- und Urnenbeisetzung

 

Auf einigen Friedhöfen in Berlin wird die Möglichkeit zur Übernahme von Grabpatenschaften für historische Grabstätten angeboten, deren Nutzungsrechte bereits erloschen sind, so dass diese oft baulich wertvollen Kulturgüter dem Verfall ausgesetzt sind.

 

Mit der Übernahme einer Grabpatenschaft kann ein wertvoller Beitrag zum Erhalt einer historischen Grabstätte geleistet und das Nutzungsrecht für diese Grabstätte erworben werden, um sich oder auch andere Angehörige in einer solchen Grabstätte bestatten zu lassen. Je nach örtlicher Gegebenheit ist sowohl eine Erdbestattung wie auch eine Urnenbeisetzung möglich.

 

Die Nutzungsbedingungen und Kosten einer Grabpatenschaft sind so individuell wie deren vielfältige Ausgestaltung. Über Möglichkeiten und Details informiert Sie gern die zuständige Friedhofverwaltung – wir halten die Kontaktdaten für Sie bereit.

Gemeinschaftsgrabstätte

 

Hierbei handelt es sich um eine von der Friedhofsverwaltung angelegte und gepflegte Grünfläche. Die Urnenbeisetzungen erfolgen der Reihe nach, die Lage ist somit nicht frei wählbar.

 

Blumenschmuck und Kränze können an dafür vorgesehene Stellen abgelegt werden. Eine Verlängerung des Nutzungsrechtes über die Ruhezeit von 20 Jahren hinaus ist ausgeschlossen.

 

Eine namentliche Nennung der Verstorbenen beispielsweise auf einer zentralen Stele wird auf einzelnen Friedhöfen angeboten.

 

Grabstätte im Baumfeld

 

Hierbei werden Urnen in Grabstätten beigesetzt, die Einzelbäumen oder Baumgruppen auf dem Friedhof zugeordnet sind. In der Regel handelt es sich um einen Altbaumbestand.

 

Lage und Größe der Grabstätte sowie die Anzahl der einzelnen Grabstellen sind in Abstimmung mit der Friedhofsverwaltung frei wählbar. Das Nutzungsrecht ist wie bei den Wahl- und Familiengrabstätten verlängerbar. 

 

Die Baumgrabfelder werden von der Friedhofsverwaltung angelegt und gepflegt.

 

Kontakt zur Friedhofsverwaltung Lichtenberg

 

Bezirksamt Lichtenberg von Berlin 

 

Straßen- und Grünflächenamt

Fachbereich Grünflächenunterhaltung 

Alt-Friedrichsfelde 60, 10315 Berlin 

Telefon 030 / 90296-4224/ -4222 

 

andrea.luthardt@lichtenberg.berlin.de 

michele.buege@lichtenberg.berlin.de 

 

Zentralfriedhof Friedrichsfelde 

Gudrunstraße 20, 10365 Berlin 

 

Friedhof Hohenschönhausen

Ferdinand-Schultze-Straße 115, 13053 Berlin